Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
ClaTech.de – Smart Home Automatisierung
Stand: August 2025
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Leistungen und Lieferungen zwischen ClaTech.de (Inhaber: zniK, im Folgenden „Anbieter“) und seinen Kunden (Verbraucher und Unternehmer), soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
§ 2 Leistungen
Der Anbieter bietet individuelle Dienstleistungen im Bereich Smart Home Automatisierung an. Dazu gehören insbesondere Beratung, Planung, Konfiguration, Lieferung und Installation von Automatisierungslösungen auf Basis von Systemen wie Home Assistant, KNX, Homematic u. a.
Die genaue Leistungsbeschreibung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert, ist keine bestimmte Funktionalität oder Kompatibilität geschuldet.
Der Anbieter dokumentiert wesentliche Systembestandteile und Konfigurationen im Rahmen der Übergabe. Für spätere Änderungen durch den Kunden oder Dritte übernimmt der Anbieter keine Verantwortung.
§ 3 Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Annahme eines individuellen Angebots oder durch die Bestätigung eines verbindlichen Auftrags durch den Anbieter zustande. Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich.
Die erfolgreiche Übergabe und Inbetriebnahme wird in einem Abnahmeprotokoll dokumentiert. Dieses ist Bestandteil des Vertrages. Beanstandungen müssen dort schriftlich vermerkt oder innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe mitgeteilt werden.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, in Euro und zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Sofern nicht anders vereinbart, sind 50 % des Gesamtbetrags bei Auftragserteilung fällig, der Rest bei Fertigstellung.
Zahlungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
§ 5 Leistungszeit und Mitwirkungspflichten
Die vom Anbieter angegebenen Leistungszeiten sind unverbindlich, es sei denn, sie wurden schriftlich als verbindlich vereinbart.
Der Kunde ist verpflichtet, alle zur Durchführung der Leistungen erforderlichen Mitwirkungen rechtzeitig zu erbringen (z. B. Zugang zur Immobilie, Stromversorgung, Internetzugang). Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung liegen nicht im Verantwortungsbereich des Anbieters.
Sofern dem Anbieter temporär Zugangsdaten zu Systemen des Kunden zur Verfügung gestellt werden (z. B. Home Assistant, Router, IP-Kameras), erfolgt dies ausschließlich zum Zweck der Installation oder Konfiguration. Eine dauerhafte Systemüberwachung oder -betreuung ist nur bei separater Wartungsvereinbarung geschuldet.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben alle gelieferten Geräte, Komponenten und Softwarelizenzen Eigentum des Anbieters.
§ 7 Gewährleistung und Mängel
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
Bei Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate ab Übergabe, sofern keine zwingenden gesetzlichen Regelungen entgegenstehen. Offensichtliche Mängel sind vom Kunden innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe schriftlich anzuzeigen.
Für Hardware-Komponenten (z. B. Aktoren, Sensoren, Gateways) übernimmt der Anbieter keine eigene Sachmängelhaftung. Etwaige Mängelansprüche sind vom Kunden direkt gegenüber dem jeweiligen Hersteller geltend zu machen. Der Anbieter unterstützt bei Bedarf durch die Bereitstellung notwendiger Nachweise (z. B. Rechnungskopie).
§ 8 Haftung und Gewährleistung
(1) Unbeschränkte Haftung
ClaTech haftet unbeschränkt für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Einfache Fahrlässigkeit / Kardinalpflichten
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet ClaTech nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Haftungshöchstgrenze
Soweit rechtlich zulässig, ist die Haftung – aus welchem Rechtsgrund auch immer – in Fällen einfacher Fahrlässigkeit gesamthaft begrenzt auf den Netto-Auftragswert des jeweiligen Vertrags; dies gilt nicht in den Fällen des Absatzes 1.
(4) Haftungsausschlüsse
Keine Haftung besteht insbesondere für:
- Sicherheitslücken, Hackerangriffe oder Manipulationen an Smart-Home-Systemen oder Netzwerken
- Fehlfunktionen oder Ausfälle von Cloud-Diensten, Gateways, APIs, Internetverbindungen oder WLAN-Routern
- Schäden durch offene Rollläden, nicht reagierende Türschlösser oder sonstige Komponenten (z. B. bei Einbruch, Wasserschaden etc.)
- Stromverbrauch oder Folgekosten durch Nutzung oder Fehlfunktionen von Geräten, Automatisierungen oder Drittanbieter-Integrationen
- Unsachgemäße Bedienung oder nachträgliche Änderungen durch den Kunden oder Dritte
(5) Verantwortung des Kunden
Die Verantwortung für die Sicherung von Zugängen, Passwörtern, Benutzerrechten und Netzwerkkonfigurationen liegt – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – beim Kunden.
(6) Keine Sicherheitsgarantie
ClaTech schuldet keine Garantie für Einbruchhemmung, Überwachungswirksamkeit oder Manipulationsschutz durch installierte Smart-Home- oder Sicherheitssysteme. Die Konfiguration erfolgt nach dem Stand der Technik und gemäß Kundenwunsch, jedoch ohne Übernahme einer Erfolgshaftung im Sinne eines garantierten Sicherheitsniveaus. Der Kunde ist verpflichtet, sicherheitsrelevante Komponenten regelmäßig zu prüfen, Updates durchzuführen und Risiken eigenverantwortlich zu bewerten.
(7) Drittanbieter-Leistungen und Updates
Für Leistungen, Produkte oder Dienste Dritter (z. B. Hersteller-Clouds, Open-Source-Software, App-Integrationen) übernimmt ClaTech keine Beschaffenheits- oder Verfügbarkeitsgarantie. Kompatibilitäts- und Funktionsänderungen durch Updates Dritter stellen keinen Mangel der Leistung von ClaTech dar.
Für die dauerhafte Betriebssicherheit und Funktionalität der Systeme ist eine regelmäßige Wartung, Pflege und Aktualisierung der Software (Firmware, Integrationen, Betriebssysteme) erforderlich. Diese liegt – sofern nicht anders vereinbart – im Verantwortungsbereich des Kunden. ClaTech übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch veraltete Software, fehlende Sicherheitsupdates oder nicht durchgeführte Wartung entstehen.
(8) Daten und Backups
Der Kunde ist – sofern nicht ausdrücklich vertraglich übernommen – für regelmäßige Datensicherungen verantwortlich. Bei Datenverlust haftet ClaTech – außer in den Fällen des Absatzes 1 – nur für den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung für die Wiederherstellung erforderlich wäre.
(9) Höhere Gewalt
Bei Ereignissen höherer Gewalt (z. B. Ausfälle öffentlicher Netze, Liefer- oder Transportstörungen, behördliche Maßnahmen, Naturereignisse, Streiks) ruht die Leistungspflicht für die Dauer der Störung; Schadensersatzansprüche bestehen nicht.
(10) Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Für Verbraucherkunden (B2C) bleiben zwingende verbraucherschützende Vorschriften unberührt. Herstellergarantien bestehen ausschließlich im Verhältnis zwischen Kunde und Hersteller.
(11) Verjährung
Gesetzliche Verjährungsfristen gelten. Eine Verkürzung findet nicht statt, soweit sie gesetzlich unzulässig wäre.
§ 9 Datenschutz
Es gelten die Regelungen der Datenschutzerklärung auf dieser Website. Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben verarbeitet.
§ 10 Widerrufsrecht (nur für Verbraucher)
Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen oder Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
Ein Widerrufsrecht entfällt jedoch bei individuell angepassten Dienstleistungen, wenn der Anbieter mit der Ausführung der Leistung begonnen hat und der Kunde ausdrücklich zugestimmt hat, dass das Widerrufsrecht mit Beginn der Ausführung erlischt (§ 356 Abs. 4 BGB).
§ 11 Schlussbestimmungen
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB ist der Sitz des Anbieters. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, die die Parteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.
